KONMAB GmbH | Frankenberger Landstraße 1 | 09661 Rossau
Aktueller Stand: 02/2024
Ersetzt Stand von: 10/2021
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Geschäften mit der KONMAB GmbH zugrunde, soweit für den Einzelfall keine anderen Bedingungen vereinbart oder schriftlich zugrunde gelegt sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluss durch eine Auftragserteilung oder spätestens mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung erklärt sich der Geschäftspartner mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Anderen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebote und Auftragserteilung
Unsere Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber und einer darauf bezogenen Auftragsbestätigung durch uns. Durch eine widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als abgeschlossen, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Vom Auftraggeber nach Auftragsbestätigung geforderte Änderungen berechtigen uns zu einer Preisanpassung und bedürfen einer erneuten Auftragsbestätigung.
§3 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden, EXW Berlin – INCOTERMS 2020®. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
§4 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht
Die gelieferte Ware bzw. die gelieferten Daten (Konstruktionen, Zeichnungen, Fertigungsunterlagen, Arbeitsplänen, Berechnungen, Entwürfe, Dokumentationen, etc.) bleiben bis zur vollständigen Zahlung und darüber hinaus, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden, im Eigentum des Auftragnehmers.
Dem Auftraggeber wird ein Nutzungsrecht dieser Daten für die zu vereinbarenden Nutzungsarten und den auftragsbezogenen Umfang eingeräumt. In bestimmten Fällen steht es uns frei, die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung zu gewähren.
Sämtliche weitere Nutzungsrechte und Ansprüche liegen und bleiben ausschließlich bei der KONMAB GmbH. Eine Weitergabe der Rechte und Daten an Dritte, aus welchem Grund auch immer, bedarf vorab der schriftlichen Zustimmung der KONMAB GmbH.
§5 Lieferbedingungen
Die Lieferung von Waren und Daten erfolgt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden, EXW Berlin – INCOTERMS 2020®. Die verbindlichen Liefertermine werden mit Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber bekanntgegeben. Bei Änderung der Aufgabenstellung, der Anforderungen, oder bei nicht fristgerechter Zuarbeit von notwendigen Informationen und Daten durch den Auftraggeber behalten wir uns das Recht vor, den Liefertermin entsprechend anzupassen.
§6 Mängel und Gewährleistung
Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Empfang vom Auftragnehmer die Leistungen bzw. Waren zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die empfangene Leistung bzw. gelieferte Ware als in Ordnung und genehmigt.
Der Auftragnehmer leistet eine Gewähr von 12 Monaten nach Auslieferung für die von Ihm erbrachten Leistungen, sofern diese dem Verwendungs- und Bestimmungszweck entsprechend verwendet werden. Für Inhalte, die durch den Auftraggeber oder Dritten im Auftrag des Auftraggebers beigetragen werden, haftet der Auftraggeber selbst und vollständig. Mängel, deren Entstehung darauf zurückzuführen ist, dass dem Auftragnehmer bestimmte oder wichtige Informationen wissentlich oder auch unwissentlich vorenthalten worden, bzw. die durch Änderung von Randbedingungen oder
Eigenmächtig durch den Auftraggeber oder durch Dritte an den erbrachten Leistungen vorgenommene Änderungen hat der Auftraggeber selbst zu verantworten.
§7 Datenschutz
Die Abwicklung aller Aufträge erfolgt unter Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verarbeitet und speichert Daten des Auftraggebers unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen.
§8 Schlussbestimmungen
Dieser Vertag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Charlottenburg. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden werden nur gültig, sofern sie anschließend schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
